Wiki für pflegende Angehörige
Verpflichtender Beratungseinsatz
Pflegebedürftige Menschen, die Pflegegeld erhalten und keinen Pflegedienst in Anspruch nehmen, müssen ab Pflegegrad 2 Beratungseinsätze in Anspruch nehmen (2 oder 4 mal jährlich, je nach Pflegegrad).
Pflegebedürftige Menschen, die einen ambulanten Dienst in Anspruch nehmen, können ab Pflegegrad 1 Beratungseinsätze in Anspruch nehmen.
Wer führt den Beratungseinsatz durch:
- anerkannte Beratungsstellen
- zugelassene Pflegeeinrichtungen (ambulanter Pflegedienst)
- anerkannte Pflegekräfte